Wie soll das gehen? Die Kosten für Schönheitsoperationen müssen in der Regel von den Patienten, also zum Beispiel von Ihnen selbst gezahlt werden und unterliegen in den meisten Fällen keiner vorgegebenen Gebührenordnung für Ärzte. Mit der Rechtfertigung für die besonderen Leistungen und die spezielle Ausbildung des Arztes, wird auch ein, oft selbst gewähltes, üppiges Honorar fällig.
Haben Sie einen guten Arzt gefunden, so sind diese Kosten sicherlich auch gerechtfertigt, denn das optimale Ergebnis der Operation verschafft Ihnen neben der erwünschten Korrektur natürlich auch mehr Selbstbewusstsein und Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten. Nachweislich sind schönere Menschen auch in Beruf, Karriere und Privatleben erfolgreicher. Und das soll Ihnen schließlich dieser wichtige Schritt im Leben ermöglichen.
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Das Angebot an Leistungen im Bereich der Schönheits- und Ästhetischen Chirurgie und damit auch die Kosten und Finanzierung solcher Operationen und Korrekturen sind oft unüberschaubar und schwer kalkulierbar .
Die zur Operation passenden Kredite werden 'mal so eben nebenbei' vom behandelnden Arzt mit vermittelt und haben oft erschreckend hohe Nebenkosten, Zinsen oder Gebühren und sind mitunter an die unglaublichsten Bedingungen geknüpft. Natürlich verdient der behandelnde Arzt an der Vermittlung solcher Kredite schon eine lohnenswerte Vermittelungsgebühr mit.
Mit Beautyfinanz.net wollen wir Ihnen als Patient und Anspruchnehmer einer medizinischen Dienstleistung helfen, sich zunächst einen Überblick über die Kosten der möglichen Operationen zu verschaffen und Ihnen dann günstige Finanzierungen von geprüften Kreditvermittlern oder Banken vorzustellen und Ihnen damit vorab schon eine sichere Verhandlungsgrundlage mit dem Arzt Ihres Vertrauens zu schaffen.
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Wie schon gesagt, die Kosten von Schönheitsoperationen müssen die Patienten meist selber tragen. Viele Menschen leiden aber sehr unter ihrem körperlichen Erscheinungsbild – oft ist es sogar Auslöser schwerer psychischer Probleme. Andere Menschen haben eine genetische Veranlagung, die z.B. für die Fettablagerung im Gewebe verantwortlich ist. Dennoch übernimmt die Krankenkasse auch in solchen Fällen die Kosten für den Eingriff nicht. Diese Entscheidung basiert auf einem Gutachten des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung. Stellt der eigene Körper eine so große Belastung dar, dass schwere psychische Probleme auftreten, so ist man, nach Ansicht der Kassen, bei einem Psychiater/Psychologen besser aufgehoben als bei einem Schönheitschirurgen.
März 2006 - Patienten dürfen hohe Zahlungen für Schönheits- Operationen unter Umständen zurückfordern. Denn Ärzte müssen sich auch bei Abrechnungen von ausschließlich kosmetischen Eingriffen an die Sätze der Gebührenordnung halten, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied. (AZ: III ZR 223/05) Allerdings gilt die Entscheidung nur für Behandlungsverträge direkt mit dem Chirurgen. Für Verträge mit der Klinik gelten laut BGH andere Regeln. Im verhandelten Fall hatte sich eine Patientin die Brust verkleinern lassen und dafür rund 9500 Euro gezahlt. Nach der Operation verlangte sie einen erheblichen Teil des Geldes zurück. Laut ärztlicher Gebührenordnung hätte der Preis weit niedriger gelegen, argumentierte die Frau. Der BGH gab ihr in letzter Instanz Recht. Ärzte seien bis auf wenige Ausnahmen an die Gebührenordnung gebunden, betonten die Richter. Das diene dem Verbraucherschutz, weil dadurch die Abrechnung transparenter werde. Abweichungen seien nur in engen Grenzen und aufgrund einer gesonderten Vereinbarung möglich. (nz)